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Zum Erbrecht gehören die Beratung über die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen sowie die Auswirkungen von Vermögensübertragungen zu Lebzeiten auf erbrechtliche Ansprüche. Eine besondere Form des Testaments stellt das gemeinschaftliche Testament von Eheleuten dar. Besondere Gestaltungen erfordern Testamente von geschiedenen Eheleuten, besonders wenn sie Kinder haben, und das so genannte Behindertentestament.

Da Rechtsanwältin Ristock auch Notarin mit Amtssitz in Lüdenscheid ist, verfügt sie über große Erfahrung im Erbrecht.

Als Rechtsanwältinnen übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung nach dem Erbfall. Dazu gehört die Feststellung, wer Erbe geworden ist und die Geltendmachung von Auskunfts- und Zahlungsansprüchen. Ansprüche können auch dann bestehen, wenn jemand enterbt ist. Von großer Bedeutung im Erbrecht ist die Auslegung von Testamenten, die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, die Erbausschlagung und die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.

Kölner Straße 152 · D-58509 Lüdenscheid · Tel. 0 23 51 / 98 16 50